Madrid schlägt EU-Beschränkung vor, um Immobilienkauf auf den Kanaren zu begrenzen
Regelung zielt darauf ab, Kaufdruck zu reduzieren und Wohnraum zu schützen
Spanien hat der Europäischen Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der den Erwerb von Immobilien auf den Kanarischen Inseln einschränken soll, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ziel der Initiative ist es, den Preisdruck auf dem Archipel zu entschärfen und jungen Menschen sowie verletzlichen Gruppen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern.
Der Minister für territoriale Politik, Ángel Víctor Torres, bezeichnet die Maßnahme als direkten Eingriff in einen der zentralen Faktoren für die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Parallel hat die kanarische Regionalregierung eine noch weitergehende Vorlage an die Kommission gesendet: Sie fordert eine spezifische Ausnahme für Regionen in äußerster Randlage, damit der Kauf durch nicht ansässige ausländische Käufer verboten oder deutlich eingeschränkt werden kann.
Beide Initiativen teilen die Diagnose einer ernsthaften Wohnraumknappheit, unterscheiden sich aber in der Vorgehensweise. Madrid schlägt eine Einschränkung für Objekte vor, die nicht als Wohnsitz dienen, während die Regionalregierung darauf abzielt, ausländische Zweitwohnsitzkäufe gezielt zu begrenzen, um eine starke Preissteigerung zu bremsen.
Die Vorschläge sind Teil eines Maßnahmenpakets, das das Außenministerium nach Brüssel übermittelt hat und das in die künftige Neuordnung der Regeln für die Regionen in äußerster Randlage der EU (RUP) einfließen soll. Zu diesen RUP gehören neben Teilen Spaniens auch Regionen in Frankreich und Portugal, die wegen ihrer geografischen und wirtschaftlichen Besonderheiten besondere Regelungen beanspruchen.
In Städten wie Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Tenerife wird die Debatte bereits intensiv geführt: Anwohner beklagen den Mangel an dauerhaftem Wohnraum und steigende Mieten, während Akteure aus Tourismus und Immobilienbranche vor wirtschaftlichen Nebeneffekten warnen. Rechtlich und politisch liegt der Ball nun bei Brüssel: Die Kommission muss prüfen, ob die vorgeschlagenen Einschränkungen mit EU-Recht vereinbar sind und wie sie in ein vereinfachtes Regelwerk für die RUP integriert werden könnten.
Für viele Betroffene bleibt die Hoffnung, dass konkrete Beschränkungen den Verdrängungsdruck mindern und die lokale Wohnversorgung stabilisieren. Ob das vorgeschlagene Instrumentarium ausreicht, wird jedoch von der weiteren politischen Debatte und möglichen Ausnahmeregelungen abhängen.

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