Wertgrund WohnSelect D setzt Anteilsrücknahme aus und sperrt Anlegerliquidität
Offener Immobilienfonds stoppt Rückgaben und setzt Auszahlung aus
Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat zum 15. Januar 2026 die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ausgesetzt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft teilte mit, dass dem Fonds momentan nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stünden, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen. Anleger können ihre Anteile derzeit nicht verkaufen und haben keinen Zugriff auf das investierte Kapital.
Die Aussetzung betrifft sowohl Rückgaben als auch Neuzeichnungen, da die Gesellschaft nicht damit rechnet, dass neue Zeichnungen die Liquiditätssituation entscheidend verbessern. In der Praxis bedeutet das für Betroffene eine erhebliche Einschränkung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit.
Erinnerung an die Krisenjahre und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Szenario erinnert an die Turbulenzen nach der Finanzkrise 2008, als mehrere offene Immobilienfonds Rückgabewünsche nicht bedienen konnten. Seither ist die Rückgabe offener Immobilienfonds in vielen Fällen an Fristen gebunden; allgemein gilt eine Rückgabefrist von bis zu 12 Monaten. Zudem sieht das geltende Regelwerk vor, dass die Anteilsrücknahme für längere Perioden ausgesetzt werden kann; rechtlich zulässig ist eine Pause von bis zu 36 Monaten.
Rechtsanwalt Marcel Seifert aus Stuttgart warnt: Anleger sind während einer solchen Aussetzungsphase in ihrer Liquidität eingeschränkt. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Fonds entweder wieder öffnen oder abgewickelt werden. Beide Optionen bergen Risiken: Bei Wiederöffnung bleibt das Risiko marktbedingter Wertverluste, bei Abwicklung drohen Verluste durch Verkaufsabschläge bei Immobilien.
Welche Optionen haben betroffene Anleger?
Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Mögliche Schritte sind:
- Sichtung der Anlageunterlagen und des Verkaufsprospekts, insbesondere Hinweise zu Rückgabefristen und Aussetzungsrechten
- Prüfung, ob Anlageberatung und Informationspflichten gegenüber dem Anleger ordnungsgemäß erfüllt wurden
- Dokumentation aller Beratungs- und Vermittlungsgespräche sowie schriftlicher Unterlagen
- Einholung einer juristischen Ersteinschätzung zur Frage möglicher Schadenersatzansprüche
Wurden Risiken, Rückgaberegeln oder die Möglichkeit einer Aussetzung verschwiegen oder verharmlost, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein aktuelles Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Münster vom 15. Januar 2026, nach dem einem Anleger wegen mangelhafter Aufklärung Schadenersatz zugesprochen wurde. Solche Entscheidungen zeigen, dass Gerichte Vermittlungsfehler und Aufklärungsdefizite sanktionieren können.
Praxishinweise und Beratung
Betroffene Anleger sollten rasch ihre Unterlagen ordnen und eine fachkundige Prüfung veranlassen. Rechtsanwalt Marcel Seifert empfiehlt, unverzüglich die Vertragsdokumente, Beratungsprotokolle und Kontoauszüge zusammenzustellen, um Fristen zu wahren und mögliche Ansprüche nachzuweisen. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern eine Ersteinschätzung zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an.
Die Lage beim Wertgrund WohnSelect D ist Teil einer breiteren Belastung offener Immobilienfonds, die durch Marktabschläge, Leerstände und hohe Sanierungskosten verschärft wird. Anleger sollten ihre Rechte prüfen lassen und fachlichen Rat suchen, um finanzielle Nachteile möglichst zu begrenzen.

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