UBS warnt vor Wertverlust: Wegfall des Eigenmietwerts trifft ältere Wohnliegenschaften
Wegfall des Eigenmietwerts könnte Preise älterer Wohnhäuser erheblich drücken
Zürich — Eine neue Analyse der Grossbank UBS zeigt, dass die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts per 2028 viele ältere Wohnliegenschaften in der Schweiz deutlich belasten könnte. Entscheidend sei, dass mit der Reform auch die bisher geltenden Unterhaltsabzüge entfielen, wodurch Altbauten gegenüber Neubauten an Wettbewerbsfähigkeit verlören.
Nach Einschätzung der UBS-Ökonomen weist rund ein Drittel der Einfamilienhäuser und des Stockwerkeigentums einen substanziellen Sanierungsbedarf auf. Besonders betroffen seien Liegenschaften aus den Bauperioden 1960 bis 1990. Gebäude mit schwacher Bausubstanz hätten in den vergangenen Jahren bereits an Marktwert eingebüsst; derzeit liege der Abschlag gegenüber neuwertigen Objekten bei knapp einem Drittel.
Die weitere Entwicklung der Preisdifferenzen hänge stark von den Bau- und Renovationskosten ab, die zuletzt deutlich gestiegen seien. Regional zeigten sich kräftige Unterschiede: In Kantonen mit hohen Steuersätzen und tiefen Landwerten könne der zusätzliche Wertrückgang gegenüber einer neuwertigen Liegenschaft bis zu 10 Prozent betragen, heisst es in der Studie.
- Reformzeitraum: ab 2028 geplant
- Am stärksten betroffen: Bauten aus 1960 bis 1990
- Folgefaktor: steigende Renovationskosten verschärfen Wertverluste
Für Eigentümer und potenzielle Käufer bedeute dies erhöhte Unsicherheit bei Finanzierungen und Investitionsentscheidungen. UBS betont, dass bestimmte Marktsegmente wie Mietwohnungen weiterhin nachgefragt seien, zugleich aber das Ungleichgewicht zwischen alt und neu zunehmen könne.

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